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Streuobstwiesen-Börse im Landkreis Böblingen

                               Der Streuobstanbau ist in Baden-Württemberg immer noch bedeutend, sowohl für Natur und Landschaft, das heißt viele Tier- und Pflanzenarten, als auch für den Menschen als naturnahe Kulturlandschaft zur Erholung und zur Mostobstproduktion. Leider ist der Bestand der Streuobstwiesen sehr gefährdet durch Überbauung und durch geringes Interesse der Bewirtschafter.

Im Landkreis Böblingen hat der Streuobstanbau ebenfalls eine lange Tradition. Vor allem am Schönbuchrand um Herrenberg, aber auch in den anderen Orten des Korn- und Heckengäus gibt es immer noch stattliche Streuobstflächen um die Dörfer oder in der Nähe der Dörfer und Städte.

Erntereifer StreuobstbaumManchmal haben Streuobstwiesenbesitzer keine Verwendung für die Mengen an Obst auf Ihrer Streuobstwiese oder sind zu alt, um die Wiese zu bewirtschaften und zu beernten. Oft wissen sie dann auch nicht, wie sie jemand finden der daran Interesse hat. Auf der anderen Seite gibt es Interessenten, die gerne eine Obstwiese pflegen, pachten, kaufen oder auch nur beernten möchten. Um diese beiden Seiten zusammenzubringen gibt es die Streuobstwiesenbörse. Da meist mehr Streuobstwiesen gesucht als angeboten werden, gilt der Aufruf an alle, die eine Nutzung anzubieten haben, diese doch in diesem Portal einzustellen. Seit einigen Jahren gibt es auch die Möglichkeit für Streuobstwiesen- oder Streuobstbaumbesitzer die Bäume mit einem gelb-roten Papierband zu kennzeichnen und damit für die Obsternte durch Dritte freizugeben.

Für diejenigen, die die notwendigen Fähigkeiten zur Bewirtschaftung von Streuobstwiesen erwerben möchten gibt es Schnittkurse der Fachberatungsstelle für Obst-und Gartenbau beim Landratsamt Böblingen sowie der verschiedenen Obst- und Gartenbauvereine im Landkreis Böblingen. Darüber hinaus wird noch die Ausbildung zum Fachwart für Obst und Garten von der Fachberatungsstelle angeboten (www.LRABB.de).

Wir weisen alle, die Streuobstbäume durch Vermittlung der Streuobstbörse beernten, ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Obstgrundstücke und das Beernten der Bäume auf eigene Gefahr erfolgt. Jegliche Haftung für Sach- oder Personenschäden seitens des jeweiligen Grundstückseigentümers oder der Betreiber der Streuobstwiesenbörse ist ausgeschlossen.

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